Fertigstellungsmeldung und Präsidentenwahl

Laut Bauordnung muss ein genehmigtes Projekt bei der Baubehörde innerhalb von fünf Jahren fertig gestellt gemeldet werden – diese Frist kann durch Ansuchen bei der Behörde auch verlängert werden.

Aktuell liegen einige Projekte auf meinem Tisch, bei denen ich eine Fertigstellungsmeldung machen soll – beim Spitzenreiter wurde die Baugenehmigung bereits 1977 (!) erteilt. Natürlich wurde bis Dato noch keine Fertigstellungsmeldung gemacht. Jetzt ist Feuer am Dach – die Gemeinde wurde offensichtlich nach einer Prüfung durch die Landesverwaltungsbehörde aufgefordert, die offenen Bauakte zu schließen. Die damaligen Bauwerber wurden daraufhin ersucht, „endlich“ eine Fertigstellungsmeldung vorzulegen. Nur – wie soll das jetzt gehen? Die ausführenden Firmen von damals – vor fast 40 Jahren – gibt es meistens nicht mehr. Die Hauseigentümer sind in der Zwischenzeit betagt oder haben bereits überschrieben. Einreichunterlagen sind weder bei der Behörde, noch beim Hauseigentümer vorhanden.

Hier fällt mir plötzlich ein, dass wir ja ein drittes Mal den Bundespräsidenten wählen sollen.

 

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