Planabweichung

Pläne - Bauplan - Planabweichung

„Was mach ma jetzt?“

Bild: Scott E. Feuer/Shutterstock.com

Keine Seltenheit ist, dass irrtümlich (ein bewusstes Handeln möchte ich nicht unterstellen) vom Plan abgewichen wird. Eine Planabweichung ist es bereits dann, wenn die vorgesehenen Bautoleranzen überschritten werden. Ein Beispiel: Ein Gartenweg hat es nicht geschafft, sich den Planmaßen zu unterwerfen und liegt jetzt zehn Zentimeter neben dem Planmaß – was mach ma jetzt?

Variante 1: Der Bauherr ist ungnädig. Folge: Der Weg muss entfernt und neu gemacht werden

Variante 2: Der Bauherr ist verhandlungsbereit. Es geht zwar um nichts, es geht „nur“ um einen Preisnachlass – wie hoch dieser sein soll, muss natürlich vereinbart werden.

Variante 3: Es treffen zwei Sturköpfe aufeinander. Bingo: Gewinner sind die Anwälte

Variante 4: Der Bauherr ist gnädig. Folge: Der Weg darf bleiben, wo er ist – Glück gehabt!

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