Grenzüberschreitung

Grenze ist Grenze, und das gilt bis zum Erdmittelpunkt. Auch wenn es nur ein kleines Zaunmauerl mit einem Fundamenterl ist – es darf nichts auf das Nachbargrundstück ragen und es darf auch kein Oberflächenwasser auf das Nachbargrundstück abgeleitet werden. Mauerkronen (das ist der obere Mauerabschluss) müssen immer ein Gefälle zum eigenen Grundstück haben. Wir reden hier vielleicht von Kaisers Bart – letztendlich handelt es sich um eine Grenzverletzung, die das Nachbarschaftsverhältnis nachhaltig trüben kann.

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