Fensterrecht (oder: Das böse Erwachen)

In einer Bauverhandlung 1982 wurde einem Bauwerber die Errichtung von Fenstern in einer Brandmauer bescheidmäßig gestattet. Die Fenster sollten aus Glasbausteinen gemacht werden. Glasbausteine in einschaliger Ausführung haben, wenn es gut geht, maximal 30 Minuten Brandwiderstand.

Nachdem die Nachbarn ein gutes Verhältnis zueinander gehabt haben (auch das soll vorkommen), hat man sich nach der Bauverhandlung auf offenbare Fenster – allerdings mit mattem Glas – geeinigt. Jetzt kommt’s: Bis heute wurde für das Einfamilienhaus keine Fertigstellungsmeldung gemacht – das soll ich jetzt nachholen.

Meine Meinung dazu: Ein Bescheid ist rechtsgültig. Unabhängig davon, ob der Inhalt den Rechtsvorschriften entspricht, oder nicht. Private Vereinbarungen hingegen wie das vermeintlich gegebene Fensterrecht sind nichtig, wenn sie gültige Rechtsvorschriften missachten. Ein Beispiel: Die Jettitante erlaubt mir, bei Rot über die Kreuzung zu fahren – werde ich erwischt, muss ich trotzdem zahlen.

 

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